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Türblatt


Mit Türblatt, oder Türflügel, wird der bewegliche Teil einer Tür bezeichnet. Zur Tür gehört in der Regel noch eine Türzarge. Türblatt und Türzarge sind durch Türbänder beweglich verbunden. Deren Position ist anhängig von der Öffnungsrichtung der Tür.

Es gibt gefälzte und stumpf anschlagende Türblätter, im Blend- oder Blockrahmen in etlichen Varianten.