Türschloss
Türschloss ist ein Schloss, das dazu dient, eine Tür geschlossen zu halten und ggf. Unbefugte am Öffnen dieser zu hindern.
Schlösser sind in der Regel mechanische Vorrichtungen, die mit einem Schlüssel verschlossen und/oder einem Türgriff, -stange (Notausgang) oder -drehknauf geöffnet werden können. Sonderfälle: ein so genannter „Türsummer“, meist anzutreffen bei Haustüren von Mehrfamilienhäusern oder wenn anderweitig der Wunsch nach einer Fernöffnung besteht – statt der Türfalle wird hier bei Freigabe eine Sperrzunge am Schließblech elektromechanisch bewegt – und meist zu Schließanlagen gehörende Kartentürschlösser in Hotels.
Hauptsächlich werden derzeit Einstemm- bzw. Einsteckschlösser verwendet, die ins Türblatt eingesetzt werden. Der Riegel und die Falle werden in Ausnehmungen des Schließblechs, der Türzarge oder (meist bei älterer türinnenseitiger Montage, vgl. historisches Türschloss im Bild rechts) eines vorstehenden Schlossbügels an ihr geschoben. Für Außentüren werden aktuell Profilzylinderschlösser – oft mit Aufbohrschutz – verwendet, im Gebäudeinneren – je nach Anwendungsfall – ebenfalls Zylinder- oder aber unsichere Buntbartschlösser.
Zur Steigerung der Sicherheit können Türschlösser mit einem Riegelschaltkontakt zur Alarmüberwachung versehen sein sowie mit mehreren Zuhaltungen, auch zwei Fallen – meist über und unter dem Riegel angeordnet – sind bekannt. Zum Schutz gegen Nachschlüssel ist bei Profilzylinderschlössern der gehobenen (Preis-)Klasse auf Wunsch eine Schlüsselfangvorrichtung integrierbar. Bei exponierten Türen werden auch Mehrfachverriegelungen und Sperrkrallen oder mehrere Türschlösser verbaut.
Die Schlossfalle ragt bei geöffneter Tür an der dem Türanschlag abgewandten Seite aus dem Schloss heraus und ist an einer Fläche abgeschrägt. Bei einer Holzzarge wird diese üblicherweise dagegen durch ein Schließblech geschützt. Fällt die Tür ins Schloss oder wird sie geschlossen, ohne mit dem Türdrücker (umgangssprachlich Türklinke oder auch Türschnalle genannt) die Falle gegen den Druck einer Feder in das Schloss hineinzuziehen bzw. anzuheben, wird durch die Schrägfläche der Schlossfalle diese vom Schließblech in das Schloss hinein bzw. vom Schlossbügel nach oben gedrückt und schnappt dann zurück in die Ausnehmung. Die Tür ist so unversperrt aber (fest) geschlossen. Kurbelfallen werden bei Behördenschlössern für ein besonders leises schließen verwendet.
Mit einer Umdrehung mit einem Schlüssel, der zu diesem Schloss passt, kann nun der Riegel – oft stufenweise je Schlüsselumdrehung, üblich sind ein oder zwei, aber auch fünf und mehr sind bekannt – in die dafür vorgesehene (meist darunter liegende) Ausnehmung geschoben werden. Die Tür wird so zugesperrt bzw. abgeschlossen.
Das Öffnen funktioniert in umgekehrter Reihenfolge: Aufsperren durch entsprechende Zurückdrehung(en) des Schlüssels in die Gegenrichtung – Einziehen der Falle in das Schloss durch nochmaliges Drehen oder Drücken des Türdrückers bzw. -knaufes oder Schlüssels – Öffnen der Tür.
Bei Verlust oder Vergessen des Schlüssels sowie auf richterlichen Beschluss und akuter „Gefahr im Verzug“ (z. B. deutlich wahrnehmbarer Gasgeruch oder hervortretendes Wasser sowie nach Bedingungen der Strafprozessordnung oder nach Polizeirecht) wird meist ein Schlüsseldienst gerufen um mit geeigneten Werkzeugen eine (Wieder-)Öffnung zu erreichen.